Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten besteht darin, die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO zu überwachen. Dabei ist er gegenüber Mitarbeitern nicht selbst weisungsbefugt. Wenn es zu Datenschutzproblemen kommt, informiert der Datenschutzbeauftragte die Geschäftsleitung. Diese ist für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verantwortlich. Darüber hinaus zählt es zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Fragen des verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Daten zu sensibilisieren. Wenn persönliche Daten von Mitarbeitern oder Kunden in falsche Hände geraten, liegt das oft nicht an unzureichenden technischen Sicherheitsmerkmalen, sondern an einem sorglosen Umgang mit diesen Daten. Einfach zu erratende Passwörter oder unverschlüsselte Datenübertragungen über öffentliche Kanäle sind nur zwei Beispiele für einen solchen sorglosen Umgang mit sensiblen Daten. Auch die Kommunikation zwischen dem Unternehmen und den Aufsichtsbehörden gehört zum Aufgabenspektrum eines Datenschutzbeauftragten.